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Für Amtshandlungen bei der Ausführung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 207) geändert worden ist, werden Gebühren nach dem anliegenden Besonderen Gebührenverzeichnis erhoben.
NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren oder Auslagen in Euro1Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Absatz 4 Satz 1 KCanG…
Konsumcannabisgesetz,
Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz, nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften, nach Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften sowie auf…
In einer Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach § 22 Absatz 4 des Bundesgebührengesetzes sind für individuell…
Medizinal-Cannabisgesetz,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.