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Die Lehrerinnen- und Lehrerbildung soll die Lehrkraft zu einer wissenschaftlich fundierten und praxisorientierten Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit unter besonderer Berücksichtigung der inklusiven Unterrichtung und Erziehung aller Schülerinnen und Schüler und für die selbstständige Ausübung eines Lehramts an öffentlichen Schulen gemäß den allgemeinen Bildungszielen der Verfassung des Saarlandes und den besonderen Bildungszielen der Schule befähigen.