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Die zeitlich begrenzte Ausbildungsmaßnahme ermöglicht Inhaberinnen und Inhabern einer Lehramtsbefähigung den zusätzlichen Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung begleitend zur beruflichen Unterrichts- und Erziehungstätigkeit in der sonderpädagogischen Förderung an Förderschulen sowie an allgemeinen Schulen. Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der fachwissenschaftlichen Standards für die sonderpädagogische Förderung (Gemeinsame inhaltliche Anforderungen der Kultusministerkonferenz für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Sonderpädagogik) und der Kompetenzen und Standards für den Vorbereitungsdienst [Anlage 1 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung vom 7. Januar 2026 (GV. NRW. S. 93), im Folgenden OVP]. Die Ausbildung zielt auf den Erwerb der Kompetenzen für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Sie wird vom Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und von der Schule gemeinsam getragen. Dabei sind die Erfordernisse der Inklusion in besonderer Weise zu berücksichtigen.
Die Ausbildung erfolgt in einem Lehramtsfach gemäß § 6 Absatz 3 Satz 1 der Lehramtszugangsverordnung und einer sonderpädagogischen Fachrichtung mit dem…
Die Ausbildung erfolgt in einem Unterrichtsfach oder einem Lernbereich sowie einer sonderpädagogischen Fachrichtung. Die Ausbildung erfolgt nach Wahl der…
Von der Ausbildung ist ausgeschlossen, wer bereits eine Staatsprüfung, eine Masterprüfung oder eine Probezeit für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung…
Die Ausbildung erfolgt in der sonderpädagogischen Fachrichtung des Förderschwerpunkts Lernen oder des Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung. Die…
In der Staatsprüfung wird festgestellt, ob und in welchem Maße die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ausbildung deren Ziele erreicht haben. Mit Bestehen der…
Mit dem Bestehen der Ersten und Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik wird die Befähigung zur Erziehung und zum Unterricht von Schülerinnen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.