§ 4 SN-4353Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer a) einen Realschulabschluss oder b) einen Hauptschulabschluss und aa) eine förderliche abgeschlossene…
§ 1 Abs. 2 GtDBahnVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst – Fachrichtung Bahnwesen –
Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist der Nachweis der für die Laufbahnaufgaben erforderlichen wissenschaftlichen und methodischen…
§ 21 Abs. 1 Nr. 1 MtDBwVWehrtechnikVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
mindestens eine Hauptschule erfolgreich besucht hat,
§ 5 HArchDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Archivdienst des Bundes
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer über die allgemeinen beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen verfügt und zudem