§ 7 Abs. 2 SLVORegelmäßig zu durchlaufende Ämter, Bewährungszeiten
Ein Amt der Besoldungsgruppe 12 der Besoldungsordnung A oder ein Amt mit höherem Endgrundgehalt darf in der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes Beamtinnen und…
§ 18 Abs. 4 LVO NRWVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen
Der Zeitraum der Qualifizierung nach Absatz 3 beträgt mindestens fünf Monate. Sie umfasst eine exemplarische praktische Einweisung in Aufgaben des angestrebten…
§ 26 SLVOÜbernahme von Beamtinnen und Beamten einer niedrigeren Laufbahngruppe
1Beamtinnen und Beamte einer niedrigeren Laufbahngruppe können bei Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses in den gehobenen Dienst übernommen werden, wenn sie…