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Die Förderrichtlinie IZBuB vom 2. September 2003 (SächsABl. S. 957), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1776), umfasst die Förderung von Neubauten, baulichen Änderungen und Ausstattungen von Ganztagsschulen und Schulen mit Ganztagsangeboten.
Das europäische Förderprogramm zur Schulbauförderung umfasst die Förderung von
Neubauten und baulichen Änderungen von Schulgebäuden und Schulsporthallen,
Erwerbungen von Gebäuden zur Nutzung als Schulgebäude oder Schulsporthalle und
Neubauten und baulichen Änderungen von Schulaußenanlagen und Schulsportaußenanlagen,
soweit die Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Förderzeitraum 1993 bis 1999 oder im Förderzeitraum 2000 bis 2006 erfolgte.
Das Förderprogramm Hochwasser umfasst die Beseitigung der baulichen Hochwasserschäden des Augusthochwassers 2002 an Schulgebäuden, Schulsporthallen, Schulaußenanlagen und Schulsportaußenanlagen.
Zuständig für die Durchführung der Förderung gemäß den Absätzen 1 bis 4 ist die Landesdirektion Sachsen.
Die Erweiterung von Schulgebäuden ist förderfähig, soweit sie der Erfüllung funktionaler oder schulfachlicher Anforderungen an bestehenden Schulstandorten dient…
die förderfähigen Schulbaumaßnahmen, den zuschussfähigen Bauaufwand, die Höhe von Kostenrichtwerten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, das…
Förderfähige Schulbaumaßnahmen sind
Das europäische Förderprogramm zur Schulbauförderung umfasst die Förderung von
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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