Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Förderprogramme zur Digitalisierung des Schulwesens umfassen die Förderung von
regionalen und landesweiten Projekten zur Digitalisierung des Schulwesens im Rahmen von Programmen zur Schaffung und Verbesserung kommunaler Bildungsinfrastrukturen sowie
Maßnahmen zur Stärkung der informatischen Bildung, insbesondere hinsichtlich der Bereiche Robotik und Programmierung, sowie der Medienkompetenz auf der Grundlage der SMK FRL Initiative Digitale Schule Sachsen vom 10. Mai 2023 (SächsABl. S. 573), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 287), in der am 1. August 2024 geltenden Fassung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement