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Die Schülermitwirkung hat insbesondere folgende Aufgaben:
die Wahrnehmung der Schülerinteressen bei allen Belangen, die den Schulalltag der Schüler betreffen und zur Gestaltung des Lebens und der Arbeit in der Schule geeignet sind, vor allem bei:
wichtigen Maßnahmen für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit,
Erlass, Änderung oder Aufhebung der Hausordnung,
Angeboten von nicht verbindlichen Unterrichts- und anderen schulischen Veranstaltungen,
schulinternen Grundsätzen für außerunterrichtliche Veranstaltungen,
Beschlüssen zur einheitlichen Durchführung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern gemäß § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 bis 5 des Sächsischen Schulgesetzes,
die Mithilfe zur Lösung von Konfliktfällen,
die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen zur Förderung der fachlichen, sportlichen, kulturellen und sozialen Interessen der Schüler.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.