Art. 3 SN-1953Gesetz zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes
Die Staatskanzlei kann den Wortlaut des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…
Art. 2 SächsPRGDrittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen
Die Staatskanzlei kann den Wortlaut des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz-…
Art. 9 Abs. 1 SN-10569Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Verjährungsvorschriften
Die Sächsische Staatskanzlei kann den Wortlaut des Sächsischen Gesetzes über die Presse in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 1 SN-2440Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen
Das Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen (Sächsisches Privatrundfunkgesetz – SächsPRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März…
Art. 3 SN-1106Sächsisches Gesetz zum Staatsvertrag über Mediendienste und zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen
Das Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen (Sächsisches Privatrundfunkgesetz – SächsPRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar…