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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Naturschutzbeiräte (BeiratsVO) vom 21. März 1994 (SächsGVBl. S. 817), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. November 2005 (SächsGVBl. S. 290), wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird die Angabe „(BeiratsVO)“ durch die Angabe „(Naturschutzbeiratsverordnung – NatSchBRVO)“ ersetzt.
In § 2 Abs. 1, 2 Satz 1 und Abs. 5 Nr. 2 sowie § 4 Abs. 2 wird jeweils das Wort „höheren“ durch das Wort „oberen“ ersetzt.
In § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 1 Nr. 3 sowie Abs. 2 Nr. 1 wird jeweils das Wort „Naturschutzverbände“ durch das Wort „Naturschutzvereine“ ersetzt.
§ 2 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 werden nach dem Wort „Umwelt“ ein Komma und das Wort „Landwirtschaft“ eingefügt.
In Nummer 3 werden die Wörter „des Regierungspräsidiums“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt.
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