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Die Gemeinsame Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und der Sächsischen Staatsministerien des Innern, der Finanzen, der Justiz, für Kultus, für Wissenschaft und Kunst, für Wirtschaft und Arbeit, für Soziales sowie für Umwelt und Landwirtschaft zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes (Sächsische Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz – SächsBBiGAVO)) vom 19. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 152, 153), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 251), wird wie folgt geändert:
Spalte 2 zum Berufsbereich „Wirtschaft und Verwaltung“ der Anlage 1 wird wie folgt geändert:
In den Angaben zur Berufsgruppe „Büro, Verwaltung, Dienstleistungen“ wird nach den Wörtern „Medizinische/r Fachangestellte/r“ in einer neuen Zeile das Wort „Personaldienstleistungskaufmann/-frau“ eingefügt.
In den Angaben zur Berufsgruppe „Warenhandel und Logistik“ wird nach dem Wort „Fachlagerist/-in“ in einer neuen Zeile das Wort „Fotomedienfachmann/-frau“ eingefügt.
Die Spalten 1 und 2 der Anlage 2 werden wie folgt geändert:
Nach den Wörtern „Assistent/-in für Softwaretechnologie ... Informatik“ wird folgende Angabe eingefügt: Berufsbezeichnung | zugeordneter Ausbildungsberuf „Assistent/-in für Wirtschaftsinformatik | Informatikkaufmann/ -frau“
Nach den Wörtern „Technische/r Assistent/-in für chemische ... (Schulversuch)“ wird folgende Angabe eingefügt:
Berufsbezeichnung | zugeordneter Ausbildungsberuf „Technische/r Assistent/-in für Informatik | IT-Systemkaufmann/ -frau“
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