Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Sächsische Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 167) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „und für Europa“ gestrichen.
§ 1 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Nummer 2 wird aufgehoben.
Nummer 3 wird Nummer 2.
§ 2 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
Nummer 2 wird aufgehoben.
Die Nummern 3 bis 5 werden die Nummern 2 bis 4.
In der Anlage 1 werden im Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung in der Berufsgruppe Büro, Verwaltung, Dienstleistungen in Spalte 2 nach den Wörtern „Servicefachkraft für Dialogmarketing“ ein Zeilenumbruch und die Wörter „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ eingefügt.
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Nummer 2“ durch die Wörter „Nummer 2 und 3“ ersetzt.
In Satz 2 wird die Angabe „Nr. 3 bis 6“ durch die Angabe „Nummer 2 bis 5“ ersetzt.
§ 35 wird wie folgt geändert:
§ 17 Satz 2 und 3 werden wie folgt gefasst:
§ 25 Abs. 2 Satz 5 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.