Art. 21 SN-9788Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in der Gemeinde Trebendorf gelegene und in der Anlage 21 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-171 Ton Mühlrose 4 wird aufgehoben.
§ 12 SN-9789Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Die in der Gemeinde Vierkirchen gelegenen und in der Anlage 12 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-170 Ton Buchholz werden aufgehoben.
§ 1 SN-10428Das in der Gemeinde Bergen gelegene und in der Anlage 1 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-10 Bergen-Kräuterhaus wird aufgehoben.
Art. 20 SN-9788Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in den Gemeinden Horka und Neißeaue gelegene und in der Anlage 20 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-168 Ton Biehain/Kodersdorf wird aufgehoben.
§ 6 SN-10428Die in der Gemeinde Oberwiera gelegene und in der Anlage 6 näher bezeichnete Teilfläche des Baubeschränkungsgebietes BBG-33 Oberwiera wird aufgehoben.