§ 5 SN-10428Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Die in der Gemeinde Neukirchen/Erzgebirge gelegene und in der Anlage 5 näher bezeichnete Teilfläche des Baubeschränkungsgebietes BBG-20 Neukirchen wird…
§ 10 SN-9789Die in der Gemeinde Pobershau und der Stadt Marienberg gelegenen und in der Anlage 10 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-41…
§ 6 SN-10428Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Die in der Gemeinde Oberwiera gelegene und in der Anlage 6 näher bezeichnete Teilfläche des Baubeschränkungsgebietes BBG-33 Oberwiera wird aufgehoben.
§ 9 SN-10428Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Die in der Gemeinde Crinitzberg gelegene und in der Anlage 9 näher bezeichnete Teilfläche des Baubeschränkungsgebietes BBG-64 Obercrinitz wird aufgehoben.
Art. 20 SN-9788Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in den Gemeinden Horka und Neißeaue gelegene und in der Anlage 20 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-168 Ton Biehain/Kodersdorf wird aufgehoben.