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§ 3 der Verordnung des Ministerpräsidenten über die Ernennung der Beamten des Freistaates Sachsen (Ernennungsverordnung – ErnVO) vom 2. Dezember 1994 (SächsGVBl. S. 1650), die zuletzt durch Verordnung vom 8. April 2005 (SächsGVBl. S. 70) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „A 12“ durch die Angabe „A 13“ ersetzt.
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern
gilt Absatz 1 nicht für Beamte an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) sowie an der Landesfeuerwehrschule und
werden die Beamten der Ämter des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 des Aus- und Fortbildungsinstituts der sächsischen Polizei durch den Leiter des Präsidiums der Bereitschaftspolizei ernannt.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.