§ 2 HufBeschlZuVO SNHufbeschlag-Zuständigkeitsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und…
Art. 3 SN-12676Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz und zur Aufhebung einer weiteren Verordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 10. Dezember 2012 Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister der…
Art. 6 Abs. 2 SN-17133Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst sowie für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung und Sozialversicherung im Freistaat Sachsen und weiterer Vorschriften
Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 19. Januar 2017 Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig Die…
Art. 3 SN-11483Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung von Zuständigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 1. September 2010 Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister für…
Art. 2 SN-16800Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Personalvertretungswahlenverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 19. Januar 2016 Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister des Innern…