Art. 2 SN-10822Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über Spielbanken im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum GlücksspielstaatsvertragÄnderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum GlücksspielstaatsvertragZitatstelleIn Absatz 1 Nr. 1 wird die Angabe „Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 147) und Artikel 45 des Gesetzes vom 5. Mai 2004…Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag
Art. 4 SN-10822Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über Spielbanken im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum GlücksspielstaatsvertragInkrafttreten und AußerkrafttretenZitatstelleArtikel 1 § 11 Abs. 8 und § 16 tritt mit Wirkung vom 6. Mai 2006 in Kraft.Inkrafttreten und Außerkrafttreten