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Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.
Artikel 1 § 2 und Artikel 3 treten sechs Monate nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
Artikel 1 tritt fünf Jahre nach der Verkündung dieses Gesetzes außer Kraft. Dresden, den 19. Juni 2009 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Die Staatsministerin für Soziales Christine Clauß Der Staatsminister des Innern Dr. Albrecht Buttolo
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