§ 1 Abs. 2 OStrVVerordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
Die Verordnung gilt nicht in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, soweit dort oder in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen…
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SprengGDV1ZustV SLVerordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Vom 23. April 1991
in Betrieben, die der Bergaufsicht unterstehen, das Bergamt,
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 VersatzVVerordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage
Betreiber von der Bergaufsicht unterliegenden Grubenbetrieben und
Art. 1 Satz 3 Nr. 1 SN-21043Gemeinsame Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Regelung von Zuständigkeiten im Arbeits- und Umweltschutz sowie der Marktüberwachung technischer Produkte
Betriebe und Anlagen, die der Bergaufsicht unterstehen, soweit gemäß den Absätzen 2 und 3 nichts Abweichendes geregelt ist, und
§ 1 Abs. 2 BetrSichVVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Diese Verordnung gilt nicht in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, soweit dafür entsprechende Rechtsvorschriften bestehen. Abweichend von Satz 1…