§ 3 Abs. 1 JGS-AnlagenV NRWVerordnung zur Umsetzung von Artikel 4 und 5 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - ABl. EG Nr. L 375 S. 1 -
Die Anforderungen an Anlagen nach § 1 richten sich nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Als allgemein anerkannte Regel der Technik gelten…
§ 3 Abs. 1 Nr. 10 WasSchGSaarwSchwaV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets in den Gemeinden Saarwellingen und Schwalbach (Wasserschutzgebietsverordnung „Saarwellingen-Ost“) Vom 2. August 2001
Die Anlagen sind entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben;
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BOStrabVerordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
soweit solche Rechtsvorschriften nicht bestehen, wenn die Betriebsanlagen, Fahrzeuge oder Teile davon nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach den von der…
§ 3 Abs. 1 Nr. 9 WasSGAlthV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets in den Stadtteilen Altheim und Böckweiler der Stadt Blieskastel (Wasserschutzgebietsverordnung „Altheim“) Vom 11. März 2002
Die Anlagen sind entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben;
§ 3 Abs. 1 Nr. 11 WasSchTBachV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets in der Gemeinde Kleinblittersdorf (Wasserschutzgebietsverordnung „Tiefenbach“) Vom 21. Januar 2003
Die Anlagen sind entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben;