Art. 4 Abs. 1 SN-12750Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Regelung dienstrechtlicher Zuständigkeiten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Art. 6 Abs. 1 SN-12711Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Änderung der Sächsischen Justizorganisationsverordnung und zur Aufhebung einer weiteren Verordnung
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.
Art. 6 Abs. 2 SN-17133Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst sowie für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung und Sozialversicherung im Freistaat Sachsen und weiterer Vorschriften
Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 19. Januar 2017 Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig Die…
§ 5 MPDGZustVOVerordnung über Zuständigkeiten nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen (Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung - MPDGZustVO) Vom 17. Juli 2025
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Zuständigkeiten nach dem…
Art. 3 Abs. 1 SN-11420Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von Anforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.