Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig treten
die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und zur Vertretung des Freistaates Sachsen bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis vom 27. April 1993 (SächsGVBl. S. 369), geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 23. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 402, 409), und
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Bestimmung des Dienstvorgesetzten (DienstVVO-SMK) vom 7. August 2001 (SächsGVBl. S. 477)
außer Kraft.
Artikel 2 § 5 Nr. 7 tritt mit dem Wirksamwerden eines Rechtsformwechsels bei dem Staatsbetrieb Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen außer Kraft. Dresden, den 28. Februar 2013 Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Unland Der Staatsminister der Justiz und für Europa Dr. Jürgen Martens Die Staatsministerin für Kultus Brunhild Kurth Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sven Morlok Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Christine Clauß Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Frank Kupfer
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.