SN-11431 — InhaltsübersichtGesetzSachsenArt. 1S SN-11431ächsisches Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz (SächsKiSchGZweites Gesetz zur Förderung der Teilnahme von Kindern an FrüherkennungsuntersuchungenArtikel 2 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).Artikel 2