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Das Landesjugendhilfegesetz (LJHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2008 (SächsGVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 9 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142, 143), wird wie folgt geändert:
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 34 wie folgt gefasst: „§ 34 Befreiung von familiengerichtlicher Aufsicht“.
In § 5 Abs. 1 Buchst. b wird das Wort „Vormundschafts-,“ gestrichen.
§ 9 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
In Nummer 2 wird die Angabe „Absatz 2 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5“ durch die Angabe „Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5.“ ersetzt.
Nummer 3 wird gestrichen.
§ 15 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Die obersten Landesjugendbehörden sind auf der Ebene der obersten Rechtsaufsichtsbehörde zuständig für die fachgesetzliche Bewertung bei der Führung der Aufsicht über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Zu diesem Zweck dürfen sie personenbezogene Daten bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den oberen Rechtsaufsichtsbehörden erheben, verarbeiten und nutzen. Sie sind hierbei in gleicher Weise wie die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die oberen Rechtsaufsichtsbehörden zur Wahrung des Sozialgeheimnisses verpflichtet. Dies gilt auch bei der Bearbeitung von an die Staatsregierung gerichteten Eingaben und von an den Sächsischen Landtag gerichteten Petitionen im Rahmen der Aufgabenerfüllung nach Satz 1. Hiervon unberührt bleibt die Führung der Aufsicht durch die oberen Rechtsaufsichtsbehörden.“
In § 18 Abs. 1 Buchst. b werden die Wörter „den Vormundschafts- und“ gestrichen.
§ 34 wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Befreiung von familiengerichtlicher Aufsicht“.
In Absatz 1 wird das Wort „Vormundschaftsgerichts“ durch das Wort „Familiengerichts“ ersetzt.
In Absatz 2 wird die Angabe „Satz 2“ durch die Angabe „Absatz 2“ ersetzt.
In Absatz 3 Nummer 2 wird die Angabe „bis 5“ gestrichen.
§ 34 wird wie folgt geändert:
§ 11 wird wie folgt geändert:
§ 29 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
§ 33 wird wie folgt gefasst:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.