Art. 2 Abs. 1 SN-11531Gesetz zum Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 2 SN-11401Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Satz 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt…
Art. 4 Abs. 1 SN-9341Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie zur Änderung des Sächsischen Krebsregisterausführungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem…
Art. 2 Abs. 2 SN-2172Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über Zweckverbände und Zweckvereinbarungen
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben. Das vorstehende Gesetz…
Art. 2 Abs. 2 SN-10709Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist durch die Sächsische Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt…