Art. 4 Abs. 1 SN-9341Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie zur Änderung des Sächsischen Krebsregisterausführungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem…
Art. 2 Abs. 1 SN-1147Gesetz zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages und des Mediendienste-Staatsvertrages
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 2 SN-1198Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Bayern über die Zugehhörigkeit der kammerangehörigen Ingenieure des Freistaates Sachsen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben. Das vorstehende…
Art. 2 Abs. 1 SN-11531Gesetz zum Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 2 SN-14058Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 in Kraft tritt, ist durch die Sächsische Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt…