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Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 19. Oktober 1998 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Kajo Schommer
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben. Das vorstehende…
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 14 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. Das…
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. Das vorstehende…
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben. Das vorstehende Gesetz…
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.