Art. 2 Abs. 2 SN-2723Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung aufsichtsführender Länder nach Artikel 87 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben. Das vorstehende Gesetz…
Art. 2 Abs. 1 SN-17214Gesetz zum 3. DIBt-Änderungsabkommen
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 2 SN-2172Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über Zweckverbände und Zweckvereinbarungen
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben. Das vorstehende Gesetz…
Art. 2 Abs. 2 SN-1320Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. Das…
Art. 3 Abs. 3 SN-3282Gesetz zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen und zur Änderung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 21 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. Das…