Art. 3 SN-12048Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport zur Neuregelung der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und KindertagespflegeInkrafttreten und AußerkrafttretenZitatstelleArtikel 2 tritt am ersten Tage des auf die Verkündung dieser Verordnung folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig…Inkrafttreten und Außerkrafttreten