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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen außerhalb der Bedarfsplanung nach § 14 Abs. 5 SächsKitaG und über die kommunale Erstattung nach § 17 Abs. 3 SächsKitaG (Sächsische Kindertagesstätten-Zuschuss- und Erstattungsverordnung – SächsKitaZEVO) vom 20. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 243) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden nach dem Wort „Kultus“ die Wörter „und Sport“ eingefügt.
§ 1 wird wie folgt geändert:
Absatz 4 wird aufgehoben.
Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4 und wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „nach den Absätzen 1 bis 3“ gestrichen.
Satz 2 wird gestrichen.
Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 5.
§ 3 wird aufgehoben.
In § 14 Abs. 4 Satz 2 werden die Worte „Absatz 2 und 3“ durch die Worte „Absatz 5 Satz 2“ ersetzt.
In § 1 Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „SächsKitaG“ durch die Wörter „des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen“ ersetzt.
In § 14 Abs. 7 wird die Zahl „52“ durch die Zahl „48,5“ ersetzt.
Nummer 4 wird wie folgt geändert:
§ 4 wird durch den folgenden § 4 ersetzt: „§ 4 Übergangsregelungen
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.