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Der Prüfungsansatz richtet sich nach dem jeweiligen Prüfungsgegenstand. Mit Ausnahme der Kassenbestandsaufnahme kann sich die Prüfung auf Stichproben beschränken. Die Stichproben sollen so ausgewählt werden, dass sie sich zeitlich und sachlich über den gesamten Prüfungszeitraum und Prüfungsstoff verteilen und den größten Prüfungserfolg versprechen. Der Prüfer hat durch Art und Umfang der Stichproben festzustellen, ob die den Prüfungsinhalten zugrunde liegenden Vorschriften im Wesentlichen eingehalten sind. Ergeben sich wesentliche Beanstandungen, ist die Prüfung entsprechend zu erweitern. Erforderlichenfalls ist eine vollständige Prüfung durchzuführen.
Bei der Prüfung können Schwerpunkte gebildet werden. Ihre Auswahl soll so getroffen werden, dass jedes Prüfungsgebiet je nach Schwierigkeit und wirtschaftlicher Bedeutung in angemessenen Zeitabständen eingehend geprüft wird.
Sowohl die Prüfung des Jahresabschlusses als auch des Gesamtabschlusses nach § 104 der Sächsischen Gemeindeordnung ist nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz vorzunehmen. Hierbei sind die Prüfungen so auszurichten, dass wesentliche Unstimmigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften erkannt werden.
Die Prüfung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der jeweiligen Geschäfte und Aufgaben stehen. Der Prüfer kann nach pflichtgemäßem Ermessen bei der…
Im Prüfungsbericht ist darzulegen, in Bezug auf welche Teilbereiche der Prüfer nach eigenem Ermessen schwerpunktmäßige Prüfungen vorgenommen und inwieweit es…
Im Prüfungsbericht ist darzulegen, in Bezug auf welche Teilbereiche der Prüfer nach eigenem Ermessen schwerpunktmäßige Prüfungen vorgenommen und inwieweit es…
§ 6 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Sowohl die Prüfung des Jahresabschlusses als auch des Gesamtabschlusses nach § 104 der Sächsischen Gemeindeordnung ist…
Die Prüfung umfasst die Einhaltung der in § 2 Absatz 1 genannten Anforderungen und Anordnungen. Sie muss den gesamten Berichtszeitraum erfassen und in einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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