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Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten gemäß Artikel 3 des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen vom 1. Juni 2007 (BGBl. I S. 986, 991) die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dresden vom 27. September 1995 (BGBl. I S. 1234) und die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle vom 28. März 1996 (BGBl. I S. 575) außer Kraft. Dresden, den 30. Januar 2012 Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Frank Kupfer Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die – Anlage 6 (zu § 4 Abs. 1) – Ermittlung und Darstellung der Lärmschutzbereiche am Flughafen Leipzig-Halle – Karte (1): Übersichtskarte Lärmschutzbereich – Anlage 7 (zu § 4 Abs. 1) – Ermittlung und Darstellung der Lärmschutzbereiche am Flughafen Leipzig-Halle – Karte (2): Übersichtskarte Tag-Schutzzonen – Anlage 8 (zu § 4 Abs. 1) – Ermittlung und Darstellung der Lärmschutzbereiche am Flughafen Leipzig-Halle – Karte (3): Übersichtskarte Nacht-Schutzzonen dieser Ausgabe des Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes im Format DIN A1 beiliegen.
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