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Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Luftverkehrsverwaltung (LuftZuVO) vom 23. August 2006 (SächsGVBl. S. 438, 491) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
§ 1 wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 1 Zuständigkeiten der Landesdirektion Sachsen “.
Die Wörter „Dem Regierungspräsidium Dresden“ werden durch die Wörter „Der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Nummer 7 werden die Wörter „das Regierungspräsidium Dresden“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Nummer 8 werden die Wörter „das Regierungspräsidium Dresden“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Nummer 9 werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
Nummer 17 Satz 1 Buchst. g wird wie folgt gefasst: „Nutzungsarten gemäß § 16 Abs. 1 LuftVO.“
In Nummer 17 Satz 2 werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
§ 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Planfeststellungsbehörde und Anhörungsbehörde Planfeststellungsbehörde nach § 10 Abs. 1 Satz 1 LuftVG und Anhörungsbehörde nach § 10 Abs. 2 Satz 1 LuftVG ist für alle Flugplätze die Landesdirektion Sachsen.“
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