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In § 4 Abs. 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Häfen im Freistaat Sachsen (Sächsische Hafenverordnung – SächsHafVO) vom 25. Oktober 2010 (SächsGVBl. S. 315) wird das Wort „Dresden“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
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