Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 2. März 2012 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig treten die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Übertragung der Aufgaben nach der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung vom 18. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 985) und die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Zuständigkeit zur Durchführung der VwV Anschubfinanzierung vom 1. August 2007 (SächsGVBl. S. 393) außer Kraft.
Die Artikel 2, 6, 7 und 10 treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Dresden, den 1. März 2012 Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Unland Der Staatsminister der Justiz und für Europa Dr. Jürgen Marten Der Staatsminister für Kultus und Sport Prof. Dr. Roland Wöller Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst In Vertretung Prof. Dr. Roland Wöller Staatsminister Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sven Morlok Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Christine Clauß Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Frank Kupfer
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.