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Die Gemeinsame Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und der Sächsischen Staatsministerien des Innern, der Finanzen, der Justiz, für Kultus, für Wissenschaft und Kunst, für Wirtschaft und Arbeit, für Soziales sowie für Umwelt und Landwirtschaft zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes (Sächsische Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz – SächsBBiGAVO) vom 19. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 152, 153), zuletzt geändert durch Artikel 14 der Verordnung vom 2. März 2012 (SächsGVBl. S. 163, 167), wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 werden die Wörter „Vermessungstechniker und Kartographen“ durch die Wörter „die Ausbildungsberufe der Geoinformationstechnologie“ ersetzt.
In § 2 Abs. 4 Nr. 2 werden die Wörter „für Vermessungstechniker und Kartographen“ durch die Wörter „für die Ausbildungsberufe der Geoinformationstechnologie“ ersetzt.
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