§ 8 IT-Staatsvertrag SNIT-Staatsvertrag
¹Die gemeinsame Anstalt unterliegt der Rechtsaufsicht der Vertragspartner. ²Die Rechtsaufsicht wird vom Sitzland ausgeübt. ³Das Sitzland stellt vor der Ausübung…
§ 8 GGArt91cVtrVertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (Anlage des Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG)
Die gemeinsame Anstalt unterliegt der Rechtsaufsicht der Vertragspartner. Die Rechtsaufsicht wird vom Sitzland ausgeübt. Das Sitzland stellt vor der Ausübung…
Art. 29 Abs. 2 32023L0970RICHTLINIE (EU) 2023/970 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen (Text von Bedeutung für den EWR)
Jeder Mitgliedstaat benennt eine Stelle für die Überwachung und Unterstützung der Anwendung nationaler Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie (im Folgenden…