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Der Vertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt am Ersten des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden von den vertragsschließenden Ländern beim Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa hinterlegt worden sind. Das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa teilt den übrigen beteiligten Ländern den Zeitpunkt der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit. Für das Land Baden-Württemberg: Der Justizminister Rainer Stickelberger Für den Freistaat Bayern: Die Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk Für das Land Hessen: Der Minister der Justiz, für Integration und Europa Jörg-Uwe Hahn Für das Land Nordrhein-Westfalen: Der Justizminister Thomas Kutschaty
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