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Der Vertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt am Ersten des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden von den vertragsschließenden Ländern bei der Thüringer Staatskanzlei hinterlegt worden sind.
Die Thüringer Staatskanzlei teilt den Staatskanzleien in Sachsen und Sachsen-Anhalt den Zeitpunkt der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit. Die Ratifikationsurkunden und eine Urschrift dieses Vertrages werden in der Thüringer Staatskanzlei hinterlegt. Für den Freistaat Sachsen Dresden, den 14.06.2013 Markus Ulbig Staatsminister des Innern Für das Land Sachsen-Anhalt Magdeburg, den 05.06.2013 Dr. Hermann Onko Aeikens Minister für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Für den Freistaat Thüringen Erfurt, den 14.05.2013 Jürgen Reinholz Thüringer Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
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