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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Weiterbildung und Prüfung für Tierärzte im Verwaltungsdienst des Öffentlichen Veterinärwesens im Freistaat Sachsen (Sächsische Tierarztweiterbildungsverordnung Öffentliches Veterinärwesen – SächsTierarztWÖVetVO) vom 16. Oktober 2009 (SächsGVBl. 2010 S. 8) wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 2 Satz 2 wird gestrichen.
§ 3 wird wie folgt geändert:
In den Absätzen 5, 6 Satz 2 und Abs. 7 Satz 1 wird jeweils das Wort „Bildungszentrum“ durch die Wörter „Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt.
In Absatz 7 Satz 3 werden die Wörter „Bildungszentrum im Benehmen mit der Zulassungsbehörde“ durch die Wörter „Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt.
In § 5 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „Bildungszentrum“ durch die Wörter „Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 29. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit,…
Das Sächsische Ausführungsgesetz zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften (SächsAGTierSchG) vom 6. Januar 2004 (SächsGVBl. S. 1)…
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Ausbildung und Prüfung für den höheren…
Tierärztinnen und Tierärzte,
In § 2 Absatz 3 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften vom 6. Januar 2004 (SächsGVBl. S.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.