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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Durchführung des Amtsarztkurses und zur Prüfung über die Qualifikation als Amtsarzt im Freistaat Sachsen (Sächsische Amtsarztkursverordnung – SächsAAKVO) vom 28. Oktober 2008 (SächsGVBl. S. 646) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt.
§ 1 wird wie folgt geändert:
Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen und nach dem Wort „Soziales“ werden die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt.
Absatz 2 wird aufgehoben.
§ 2 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz richtet einen Fortbildungs- und Prüfungsausschuss unter Vorsitz eines Vertreters des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ein.“
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 Nr. 1 wird das Wort „Bildungszentrums“ durch die Wörter „Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt.
In Satz 2 werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt.
In § 3 Abs. 1 Nr. 1 wird die Angabe „Artikel 2 der Verordnung vom 17. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2945, 2947)“ durch die Angabe „Artikel 29 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515, 2528)“ und die Angabe „Artikel 3 der Verordnung vom 17. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2945, 2950)“ durch die Angabe „Artikel 33 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515, 2533)“ ersetzt.
In § 4 Abs. 1 werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt.
In § 5 Abs. 3 und Abs. 5 wird das Wort „Bildungszentrum“ jeweils durch die Wörter „Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt.
In § 6 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „im Einvernehmen mit dem Bildungszentrum“ gestrichen.
In § 16 Satz 1 werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt.
In § 17 Satz 1 werden die Wörter „in den Räumen des Bildungszentrums“ durch die Wörter „beim Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt.
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