Art. 2 SN-10458Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes
Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst kann den Wortlaut des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an…
Art. 9 SN-20709Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen
Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus kann den Wortlaut des Sächsischen Hochschulgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes nach…
Art. 26 Abs. 6 HBG 2015/2016 SNHaushaltsbegleitgesetz 2015/2016
Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst kann den Wortlaut des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an…
Art. 1 Abs. 4 Nr. 43 Buchst. a SN-12604Änderung des Sächsischen Hochschulgesetzes
In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „von der Staatsregierung“ durch die Wörter „vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst“ ersetzt.