§ 2 SN-12636Grundschutzverordnung Sachsen für Vogelschutzgebiete
Die Verordnungstexte und Karten, die Inhalt dieser Verordnung sind, werden der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt.
§ 2 Abs. 4 SN-15146Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Am Rümpfwald“
Die Verordnung mit Karten wird beim Regierungspräsidium Chemnitz in Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, Zimmer 314, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann…
§ 2 Abs. 4 SN-15149Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Syrau-Kauschwitzer Heide“
Die Verordnung mit Karten wird beim Regierungspräsidium Chemnitz in Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, Zimmer 314, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann…
§ 2 Abs. 4 SN-15183Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Kirstenmühle-Schanzenbachtal“
Die Verordnung mit Karten wird beim Regierungspräsidium Leipzig, Braustraße 2, 04257 Leipzig, Zimmer 449, auf die Dauer von zwei Wochen nach der Verkündung…
§ 2 Abs. 6 SN-4845Naturparkverordnung Erzgebirge/Vogtland
Die genannten Karten sind Bestandteil der Verordnung. Sie werden mit der Verordnung beim Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung auf die Dauer von…