§ 3 SN-12635Grundschutzverordnung Sachsen für FFH-Gebiete
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die in der Anlage genannten Verordnungen außer Kraft. Chemnitz, den 26.…
Art. 2 SN-13764Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Neuregelung von Zuständigkeiten und zur Aufhebung von Rechtsverordnungen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Ernährung sowie Gentechnik
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die folgenden Rechtsvorschriften außer Kraft:
Art. 3 Abs. 1 SN-12066Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Garagen und Stellplätze und zur Änderung der Sächsischen Feuerungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 SN-5622Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Mulden- Chemnitztal“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Chemnitz, den 27. November 2006 Regierungspräsidium Chemnitz Noltze Regierungspräsident
§ 4 SN-19639Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Schwarzwasser“
Diese Verordnung tritt am Tag nach Ablauf der Auslegungsfrist (vergleiche § 3 Absatz 1) in Kraft. Chemnitz, den 13. Mai 2022 Landesdirektion Sachsen Kraushaar…