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Die Kreisfreien Städte, Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden erhalten im Jahr 2013 für das Schuljahr 2012/2013 und im Jahr 2014 für das Schuljahr 2013/2014 jeweils eine Ergänzungspauschale in Höhe von 5 000 000 EUR zur Unterstützung der Lernmittelversorgung. Die Schulträger nach Satz 1 haben den Schulleitern die Mittel zur selbstständigen Bewirtschaftung zu überlassen.
Das Ministerium setzt im Einvernehmen mit dem für Kommunales zuständigen Ministerium und dem für Finanzen zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung den…
Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind unentgeltlich. Soweit Schulen in freier Trägerschaft, welche die Aufgaben von Schulen…
Der Schulträger soll dem Schulleiter die zur Deckung des laufenden Lehr- und Lernmittelbedarfs erforderlichen Mittel zur selbstständigen Bewirtschaftung…
Die oberste Schulaufsichtsbehörde regelt die Einzelheiten der Ausgestaltung der Lernmittelfreiheit durch Rechtsverordnung. In der Rechtsverordnung kann…
1Beschaffungen von Lehr- und Lernmitteln wie Schulbüchern, Nutzungsrechten an digitalen Bildungsmedien und elektronischen Endgeräten sollen anhand eines zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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