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Die Verordnung des Ministerpräsidenten über die Ernennung der Beamten des Freistaates Sachsen (Ernennungsverordnung – ErnVO) vom 2. Dezember 1994 (SächsGVBl. S. 1650), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. September 2008 (SächsGVBl. S. 587), wird wie folgt geändert:
§ 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „W 3“ durch die Angabe „die Beamten der Besoldungsgruppen W 2 und W 3“ ersetzt.
Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Diese Befugnis umfasst alle Arten der Ernennung im Sinne des § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), das durch Artikel 15 Abs. 16 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 263) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit § 4 BeamtStG und § 10 SächsBG.“
§ 3 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 wird die erste Alternative des Wortes „Staatsbehörden“ durch das Wort „Staatsbehörde“ ersetzt.
Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern gilt Absatz 1 nicht für Beamte an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen und an der Landesfeuerwehrschule.“
In Absatz 4 werden vor dem Wort „gehobenen“ die Wörter „einfachen, mittleren,“ eingefügt. Die Angabe „und die Beamten der Besoldungsgruppe W 1“ wird gestrichen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.