Art. 2 SN-14076Fünfte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den…
Art. 1 Nr. 1 SN-12829Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Weiterbildung in den…
Art. 2 SN-12737Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hebammengesetzes
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Sächsischen Hebammengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an…
Art. 6 Abs. 1 SN-16817Gesetz zur Anpassung heilberuferechtlicher Vorschriften an die Richtlinie 2005/36/EG
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Verordnung Heilberufe und Pharmazie in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an…