Art. 2 SN-16801Sechste Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann den Wortlaut der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den…
Art. 2 SN-9301Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit kann den Wortlaut der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz in der vom…
Art. 2 SN-13957Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches in der vom Inkrafttreten dieses…
Art. 2 SN-17568Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches in der vom…
Art. 2 SN-12829Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe in der vom Inkrafttreten dieser…