§ 9 Abs. 1 SN-1341Verwaltungseinheit Auerbach/Vogtl.
Die Gemeinde Beerheide wird in die Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl. eingegliedert.
§ 41 Abs. 1 SN-2005Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Die Gemeinde Beutha wird in die Stadt Stollberg/Erzgeb. eingegliedert.
§ 5 SN-1341Verwaltungseinheit Adorf
Die Gemeinde Leubetha wird in die Stadt Adorf eingegliedert.
§ 3 Abs. 1 SN-1341Verwaltungseinheit Weischlitz
Die Gemeinden Kloschwitz und Kürbitz werden in die Gemeinde Weischlitz eingegliedert.
§ 29 SN-1341Verwaltungseinheit Werdau
Die Gemeinde Leubnitz wird in die Große Kreisstadt Werdau eingegliedert.