§ 43 SN-2005Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Zwischen der Gemeinde Auerbach als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Hormersdorf und Gornsdorf ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
Art. 1 Nr. 2 SN-4643Änderung des Kreisgebietsreformgesetzes
In § 3 wird nach Nummer 18 folgende Nummer eingefügt: „18a. Der Landkreis Vogtlandkreis mit Sitz des Landratsamtes in Plauen; ihm gehören an: a) alle Gemeinden…
§ 25 Abs. 2 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Zwischen der Gemeinde Beilrode als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Arzberg und Großtreben-Zwethau ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.